DJI legt Berufung gegen FCC-Einstufung in Covered List ein

Der chinesische Drohnenhersteller DJI hat am Freitag beim US-Berufungsgericht für den Neunten Circuit Berufung gegen die Entscheidung der Federal Communications Commission (FCC) eingelegt, die am 23. Dezember die Produkte von DJI auf eine sogenannte "abgedeckte Liste" gesetzt hatte.
DJI erklärte, dass diese rechtliche Maßnahme darauf abzielt, die legitimen Rechte des Unternehmens sowie die Interessen der US-Verbraucher zu schützen, die auf DJI-Produkte angewiesen sind und von dem Verbot betroffen sind.
In ihrer Beschwerde argumentiert DJI, dass die Entscheidung der FCC mit "ernsten Verfahrensfehlern und materiellen Mängeln" behaftet sei. Das Unternehmen betont, dass die FCC keine ausreichenden Beweise vorgelegt habe, dass die Produkte eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA darstellen könnten.
Die FCC hatte zuvor am 22. Dezember bekannt gegeben, dass der Import aller neuen Modelle ausländischer Drohnen und kritischer Komponenten, einschließlich der von DJI, untersagt wird, da diese angeblich "Risiken für die nationale Sicherheit" darstellen.
Gemäß dem US-amerikanischen Gesetz über sichere und vertrauenswürdige Kommunikationsnetze ist es für ausländische Hersteller, die auf diese Liste gesetzt wurden, verboten, eine Genehmigung der FCC zu erhalten, um neue Drohnen in den USA zu verkaufen.
DJI äußerte sein Bedauern über die Entscheidung zur Listung und argumentierte, dass diese Maßnahme die Wahlfreiheit amerikanischer Verbraucher und gewerblicher Nutzer erheblich einschränkt und den Wettbewerb auf dem Markt unterminiert.
Die Ankündigung des FCC-Verbots hat starke Reaktionen im US-Verbrauchermarkt und im Agrarsektor ausgelöst, was zu einer Welle der Vorratsbildung geführt hat. Viele Nutzer drückten auf sozialen Medien ihre Besorgnis aus, dass ihnen essentielle Werkzeuge für ihre Arbeit entzogen werden.
Ein Bericht der Wall Street Journal hebt hervor, dass das Verbot auf große Empörung unter US-Drohnenpiloten gestoßen ist, die befürchten, dass ihre Existenzgrundlage in Gefahr sei, da es keinen geeigneten Ersatz für DJI-Produkte gebe.
DJI hält einen signifikanten Marktanteil im Bereich zivile Drohnen weltweit, wobei das Unternehmen in den USA einen noch größeren Anteil der Märkte für Verbraucherdrohnen und kommerzielle Anwendungen hat.
Im Kontext dieser Entwicklungen hat DJI bereits rechtliche Schritte gegen das US-Verteidigungsministerium eingeleitet, nachdem das Unternehmen auf die Liste der "chinesischen Militärunternehmen" gesetzt wurde.
Der Sprecher des chinesischen Außenministeriums kritisierte die Entscheidung der FCC deutlich und forderte die USA auf, eine faire und gerechte Geschäftsumgebung für chinesische Unternehmen zu schaffen, anstatt diskriminierende Maßnahmen zu ergreifen.
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